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    Häusliches Arbeitszimmer

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    Beschäftigte können Kosten für ihr Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich ansetzen, auch wenn es nicht für die Arbeit erforderlich ist. Grundsätzlich gilt, dass das häusliche Arbeitszimmer für eine Tätigkeit genutzt wird, mit der der Nutzer oder die Nutzerin Einnahmen erzielt.

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